FAQ

Hier finden Sie Antworten zu aktuellen Produkt- und Sortimentsfragen.
Sollten Sie hier keine Antwort finden, können Sie uns gerne per e-mail oder auch telefonisch kontaktieren.

Aromen

  • Was sind Lebensmittelaromen?
  • Wo können Lebensmittelaromen benutzt werden?
  • Beispiele für den Einsatz von Aromen
  • Was ist bei der Benutzung von Lebensmittelaromen zu beachten?
  • Eignen sich Lebensmittelaromen zum Süßen oder ist Süßstoff enthalten?
  • Sind gefährliche Inhaltsstoffe in Lebensmittelaromen enthalten?
  • Welche Lebensmittelaromen kann ich bei Rhein-aromen.de NICHT kaufen?
  • Welche Aroma Menge verwenden?
  • Verwendung von Aromen
Die bei Rhein-aromen.de angebotenen Lebensmittelaromen sind flüssig und bestehen aus einem Trägerstoff (Propylenglykol) und den geschmacksbestimmenden Aromenstoffen. Die Inhaltsstoffe, die dem jeweiligen Lebensmittelaroma seinen jeweiligen Geschmack/Duft verleihen, sind Substanzen, die sowohl natürlichen oder synthetischen Ursprungs sein können. Dabei handelt es sich um natürliche, naturidentische oder synthetische Aromenstoffe.

Das als Trägerstoff verwendete „Propylenglykol“ (1,2-Propandiol, E1520) eignet sich besonders gut als Trägerstoff für die Aromenstoffe und ist seinerseits für den Menschen ungefährlich.
Lebensmittelaromen lassen sich grundsätzlich überall dort verwenden, wo ein bestimmter Geschmack/Duft erzeugt werden soll oder eine zusätzliche Geschmacksintensivierung oder eine Geschmacksvariation gewünscht ist: beim Kochen, Backen, für Jogurt, Quark, in Süßspeisen und Getränken.
Beim Backen etwa eines Apfelkuchens können einige Tropfen „Apfelaroma“ den Geschmack und vor allem den Duft der enthaltenen Äpfel betonen, bzw. verstärken.

Ein paar Tropfen „Rauch-Aroma“ können beim Kreieren eines selbstgemachten Tomaten-Ketchups wahre Wunder bewirken.

Ein Haselnuss- oder Nougat-Aroma in den Milchschaum Ihres Kaffees gegeben, verleihen dem Kaffee eine aromatisierte Note, die sich nach Geschmack den persönlichen Vorlieben anpassen lässt.

Ebenso lassen sich Cocktails mit wenigen Tropfen Kokos-Aroma oder exotischen Früchten sehr gut verfeinern.

An dieser Stelle ein Tip an Sie als Verbraucher:
Überprüfen Sie doch einmal die Produkte Ihres täglichen Verzehrs wie Fruchtsäfte, Würzmischungen, Gebäck, Süßwaren. Sie werden in den verpflichtenden Zutatenlisten sehr oft einen Begriff finden: „Aroma“ oder „Aromen“. Kaum ein Fruchtsaft, der nicht zu 100% aus Frucht besteht, kommt ohne „Aromen“ aus. Und das, was dort verwendet wird, ist nichts anderes als Lebensmittelaroma.
 
Der Inhalt der kleinen Flaschen ist eine hochkonzentrierte Flüssigkeit, die niemals und unter keinen Umständen unverdünnt oder pur eingenommen werden darf, auch nicht als ein Tropfen auf der Hand um eben mal zu kosten! Die enthaltenen Stoffe sind verdünnt absolut harmlos, in der gelieferten, konzentrierten Form können sie unverdünnt jedoch Allergien auslösen oder Schleimhäute reizen. Schon an der Menge, die Sie benötigen, um einen Kaffee zu aromatisieren (3-4 Tropfen), sehen Sie wie hoch konzentriert diese Flüssigkeiten sind.

Darum ist es wichtig, die Aromen nur so zu verwenden, wie sie vorgesehen sind: als tropfenweise Ergänzung in einem Gemisch wesentlich höheren Volumens.

Wenn Sie das Fläschchen öffnen, können Sie jedoch am Duft, der der Tropfspitze entweicht, schon einen Eindruck des Aromas gewinnen.
Nur eine Bitte: niemals pur probieren!

Ein Geschmackstest lässt sich auch einfach in einem Glas Milch bewerkstelligen. Hierbei empfiehlt es sich, die Milch etwas anzuwärmen, da die Aromenstoffe sich dann besser mit der Milch verbinden. Die Milch am besten kurz mit einem Milchaufschäumer gut durchrühren, damit sich das Aroma gut verteilen kann.
 
Lebensmittelaromen unterliegen in der Herstellung der Europäischen Aromenverodnung. Somit ist der Einsatz genehmigter Inhaltsstoffe gesetzlich definiert: es dürfen in Lebensmittelaromen keine Süßstoffe enthalten sein, wie zum Beispiel Sucralose oder Aspartam. Lebensmittelaromen wirken sich somit kaum oder gar nicht auf den Süßegrad einer Speise oder eines Getränkes aus.

Andererseits kann ein Aroma einen „etwas“ süßen Eindruck vermitteln, wenn es beispielsweise eine süße Frucht abbildet, wie eine reife Erdbeere. Dann jedoch ergibt sich die jeweilige Süße nicht aus der Zugabe von Süßungsmitteln im Lebensmittelaroma, sondern durch den eigenen Süßecharakter der beinhalteten Aromenstoffe.

Letztendlich entscheiden Sie nach wie vor selbst, wie Ihr Produkt, in dem Sie das Lebensmittelaroma verwenden, gesüßt wird: mit Zuckerzugabe, Stevia oder einem synthetischen Süßstoff. Nichts davon ist vorab in den Lebensmittelaromen enthalten.
Wie bereits in der vorhergehenden Antwort beschrieben, dürfen Sie als Verbraucher davon ausgehen, dass aufgrund der Lebensmittelverordnung, unter die die Lebensmittelaromen fallen, keine Inhaltsstoffe enthalten sind, die bei ordnungsgemäßem Gebrauch Ihre Gesundheit gefährden.

Wie in allen Lebensmitteln können jedoch Allergene enthalten sein und die Liste der Allergene wird in unserer Zeit, in der zunehmend mehr Menschen von Allergien heimgesucht werden, immer länger.

Stoffe, die Allergien auslösen können, sind dem Gesetz nach entsprechend zu kennzeichnen. Darum finden Sie bei jedem unserer Produkte, Aromen und Lebensmitteln nach der gesetzlichen Vorgabe in der jeweiligen Beschreibung die Auflistung von gegebenenfalls enthaltenen Allergen. Liegen die enthaltenen Allergene vom Anteil her unter einem jeweiligen Schwellwert, müssen sie nicht gekennzeichnet werden, da sie dann in derartig geringer Menge enthalten sind, dass keine allergene Wirkung zu erwarten ist. 

Fazit: die Dosis macht das Gift, nicht der Stoff.

Wenn ein oder mehrere Allergene aufgeführt sind, heißt das nicht zwingend, dass eine Allergie auftreten wird, sondern nur, dass sie auftreten kann. Als Entscheidungshilfe für den Kauf können diese Angaben für Sie jedoch hilfreich sein.
 
Diejenigen Lebensmittelaromen, die Sie bei uns nicht kaufen können, ergeben sich aus dem verwendeten Trägerstoff. Wir bieten keine Lebensmittelaromen an, die Öle als Trägerstoffe beinhalten, die nicht zugelassene Inhaltsstoffe wie Süßstoffe (Sucralose, Aspartam etc.) oder auch einen hohen Alkohol- oder Wasseranteil enthalten. 

Ferner bieten wir ausnahmslos Lebensmittelaromen an, die entsprechend der Herstellerangaben der Europäischen Aromenverordnung entsprechen, also somit keine „Eigenimporte“ aus Nicht-EU-Ländern, da in diesen Fällen die Konformität mit der EU-Regulierung nicht ohne Weiteres gegeben wäre. Lebensmittelaromen von Herstellern mit Stammsitz außerhalb der Europäischen Union erhalten wir von qualifizierten Importeuren innerhalb der EU, die für die Konformität der Produkte mit der EU-Regulierung verantwortlich sind.
Unsere Lebensmittelaromen sind hochkonzentriert, was bedeutet, dass Sie nur ein paar Tropfen benutzen müssen. Lieber mit weniger starten und dann die Menge gegebenenfalls erhöhen. Unsere Flaschen besitzen einen Dropper, mit dem man die Tropfen perfekt dosieren kann. Bei einer zu aromatisierenden Menge (z.B. Teig) von 100 Gramm, können Sie mit 2-4 gr (oder ml) Aroma rechnen, bei 1 Kilogramm entsprechend 20-20 gr (oder ml) Aroma. Wenn Sie Wasser oder Tee aromatisieren möchten, können Sie je nach gewünschter Intensität mehr oder weniger benutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie das Aroma nie pur zu sich nehmen dürfen!
 
Am besten fügen Sie das Lebensmittelaroma zu einer feuchten oder nassen Zutat (wie z.B. Teig) hinzu, damit es sich besser verteilt. Sie können das Aroma auch zunächst mit Wasser verdünnen und anschließend dem Produkt hinzufügen.